Corona Testzentrum an der
TU Chemnitz
Mo-Fr: 7-15 Uhr, Sa & So: 9-14 Uhr
Bürgertestung. Mit & Ohne Termin. Keine App nötig.
Angebot & Preise
Die Tests werden unter Einhaltung der geltenden Anforderungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts durchgeführt.
Kostenloser Bürgertest
-
Nur anspruchsberechtigten asymptomatischen Personen
-
Ergebnis nach 15-20 Minuten
-
Testergebnis auf Deutsch und Englisch, inkl. Ausweis- & Reisepassnummer
-
RKI & Paul-Ehrlich-Institut gelisteter Test
Antigen-Schnelltest Selbstzahler
-
Nur asymptomatischen Personen
-
Ergebnis nach 15-20 Minuten
-
Testergebnis auf Deutsch und Englisch, inkl. Ausweis- & Reisepassnummer
Kundenkarte
Sie kommen regelmäßig zu uns und lassen sich auf das Corona-Virus testen? Dann haben wir genau das richtige für Sie!
Mit unserer Kundenkarte können Sie sich bequem anmelden. Einfach Kundenkarte vorzeigen, Test durchführen und das Ergebnis auf das Handy bekommen.
FAQ & NEUE REGELUNGEN
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
KOSTENLOSE BÜRGERTESTS
Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest?
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen (Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflege, etc.)
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönliches Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
Welchen Nachweis benötigte ich, wenn ich einen kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen möchte?
- Vorweisen eines gültigen Ausweisdokuments
- Nachweis für die in Inanspruchnahme eines kostenlosen Bürgertests:
- aus medizinischen Gründen nicht geimpft: ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation
- Besuch eines Pflegeheims oder eines Krankenhauses: Selbsterklärung (Vorlagen sind auch im Testzentrum vorhanden) auf Testung nach § 4a Abs.1 Nr. 5 notwendig oder Bescheinigung der Einrichtung (Musterformular)
- Pflegende Angehörige: glaubhafter Nachweis, das sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen
- Leistungsberechtigte im Rahmen eines persönlichen Budgets oder bei ihnen beschäftigte Personen: glaubhafter Nachweis (i.d.R. durch entsprechende Bescheide)
BÜRGERTESTUNG MIT EIGENBETEILIGUNG
Wer hat Anspruch auf einen Bürgertest mit Eigenbeteiligung?
- vor Risikoexposition: Das gilt zum beispiel vor Besuchern von Innenraumveranstaltungen, Konzerten, Theaterbesuche, etc.
- für den Fall, dass die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt
Symptomatische Patientiennen und Patienten solltens zum Arzt gehen und sich dort testen lassen
Welchen Nachweis muss ich erbringen, um einen 3 Euro Bürgertest in Anspruch nehmen zu können?
- Vorzeigen der Corona-Warn-App mit Statusanzeige “erhöhtes Risiko”
- Selbsterklärung (Vorlagen sind auch im Testzentrum vorhanden) auf Testung nach § 4a Abs.1 Nr. 5 notwendig
- Eintrittskarte der Veranstaltung
- Reservierungsbestätigung
- eine Einladung oder einen sonstigen Nachweis, woraus sich eine Teilnahme am selben Tag ableiten lässt
Ab wann muss ich die 3 Euro in den beschriebene Fällen bezahlen?
Die gebühren in Höhe von 3€ muss ab dem 30. Juni 2022 entrichtet werden, wenn man sich vor dem Besuch einer Veranstaltung in einem Innenraum, vor dem Besuch einer vulnerablen Person oder bei Warnung durch die Corna-Warn-App testen lassen möchte.
Welche Möglichkeit habe ich, die 3 Euro zu bezahlen?
- vor Ort
- Online per Paypal, Kreditkarte, Klarna (wird priorisiert)
Bekomme ich eine Rechnung?
Auf Anfrage kann die Rechnung in Papierform ausgedruckt werden oder digital per Mail versendet werden.
Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?
Anlasslose Tests sind weiterhin möglich, müssen aber selbst bezahlt werden.
ALLGEMEINE HINWEISE TESTZENTRUM AN DER TU CHEMNITZ
Wie wird der Corona-Schnelltest durchgeführt?
Der Corona-Schnelltest wird von unserem fachlich geschulten Personal durchgeführt. Dabei wird ein Nasenabstrich im vorderen Nasenbereich gemacht. Nach der Durchführung wird das Teststäbchen in die Testflüssigkeit getunkt und nach 15-20 min. erhalten Sie Ihr Testergebnis.
Wo, wann und in welcher Form bekomme ich mein Testergebnis mitgeteilt?
Ihr Testergebnis bekommen Sie nach 15-20 Minute vor Ort in Papierform oder digital per E-Mail mitgeteilt. Bitte geben Sie dem Testpersonal Bescheid, in welcher Form Sie Ihr Testergebnis haben möchten.
Benötige ich einen Termin?
Das ist ganz Ihnen überlassen, Sie können sich sowohl vorher einen Termin buchen als auch zu unseren oben genannten Öffnungszeiten vorbeikommen und ohne Termin einen kostenlosen Bürgertest durchführen.
Testung von Kindern und Jugendlichen
Kinder unter 6 Jahren werden von uns nicht getestet.
Personen zwischen 6 und 18 Jahren brauchen eine Einverständniserklärung sowie die Ausweiskopie eines Erziehungsberechtigten, um sich testen zu lassen.
Ein Musterformular für die Einverständniserklärung können Sie hier herunterladen.
Welche Ausweisdokumente benötige ich?
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument/Lichtbildausweis oder die Krankenversicherungskarte zur Testung mit.
Was passiert, wenn der Test ungültig ist?
Sollte ein Test ungültig sein, können Sie ihn kostenlos wiederholen.
Ich habe Symptome, darf ich mich trotzdem testen lassen?
Nein, wir testen keine Personen mit Symptomen! Bitte lassen Sie sich durch eine Arztpraxis oder Klinik per PCR-Test testen.
Ich habe kein Dokument erhalten, an wen kann ich mich wenden?
Sollten Sie doch einmal kein Test-Dokument erhalten haben, können Sie uns in dringenden Fällen unter 0172 5476997 kontaktieren oder schreiben Sie uns eine E-Mail an tu-chemnitz@mobile-covid-teststation.de.
Kann ich mich auch mehrfach am Tag testen lassen?
Ja können Sie. Dies ist sogar sinnvoll, da der Test nur eine Momentaufnehme darstellt.

PCR-Testergebnisse können Sie hier abrufen: dresden.corona-ergebnis.de
